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Wissenswertes

Osteopathen sind ...

... Heilpraktiker oder approbierte Ärzte. Nur Heilpraktiker und Ärzte dürfen Osteopathie ausüben. Eine Ausbildung zum Physiotherapeuten oder auch der sektorale Heilpraktiker reicht als Grundlage allein rechtlich nicht aus. 

„Für die Ausübung der Osteopathie sei danach eine ärztliche Approbation oder eine Erlaubnis für die Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz erforderlich, [...] Insbesondere die Erlaubnis zur Ausübung der Physiotherapie genüge nicht, da die Osteopathie nicht Bestandteil der Ausbildung zu Physiotherapeuten sei." (https://www.bundestag.de/resource/blob/680254/5042695d943c305b288587e184f0703c/Berufsbild-des-Osteopathen-data.pdf)

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... weitergebildet. Die Ausbildung/das Studium findet in Deutschland an privaten Osteopathie-Schulen statt. Eine qualifizierte Ausbildung beträgt mindestens 4 Jahre, umfasst mindestens 1350 Unterrichtsstunden und wird durch bestandene Abschlussprüfungen anerkannt.

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... keine geschütze Berufsgruppe. Aufgrund fehlender rechtlicher Regelungen des Berufes und dessen Ausbildung, haben es sich die osteopathischen Berufsverbände zur Aufgabe gemacht, zur Qualitätssicherung praktizierender Osteopathen beizutragen. Eine Therapeutenlistung im Berufsverband und Qualitätssiegel geben dem Patienten die Gewissheit, osteopathisch nach dem derzeit höchstmöglichen Standard behandelt zu werden.

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